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Umweltberichterstattung Geschichte des Rankings Bewertungsmethode Das Ranking 2000 Branchenergebnisse Wer nicht berichtet Workshop Selbstcheck Tipps Literatur Home sitemap Kontakt |
Der Hintergrund Umweltberichterstattung soll Transparenz über die von Unternehmen und ihren Produkten ausgehenden Umweltwirkungen schaffen und nachprüfbare Ergebnisse ihrer Umweltschutzleistungen liefern. Außerdem soll sie zur kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen und produktbezogenen Umweltschutzes beitragen.Unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS), sowie unter Einbeziehung nationaler und internationaler Forschungsergebnisse und der von unterschiedlichen Anspruchsgruppen formulierten Anforderungen wurde bereits für das Ranking 1994 ein systematisches Bewertungsraster entwickelt. Es hat sich weitgehend bewährt und wurde daher für die Rankings in den Jahren 1996 und 1998 jeweils nur geringfügig überarbeitet. Die Bewertungskriterien Das Bewertungsraster unterteilt sich in drei Ebenen: 14 Hauptkriterien, 41 Unterkriterien sowie eine detaillierte Bewertungsskala für die Vergabe von Punkten bei den Unterkriterien. Die Bewertung erfolgte mit Hilfe eines Bewertungsbogens. Für ein Unterkriterium werden jeweils 5, 3, 1 oder 0 Punkte vergeben. Die durchschnittliche Punktzahl der Unterkriterien wird mit dem Gewichtungsfaktor des jeweiligen Hauptkriteriums multipliziert. Die Punktzahl der Hauptkriterien summieren sich zum Gesamtergebnis.Die Bewertung können Sie übrigens auch selbst durchführen. Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Selbstcheck. Branchenspezifische Anforderungen Der überwiegende Teil der definierten Kriterien ist auf jede Branche anwendbar, lediglich bei vier Unterkriterien erscheint eine branchenspezifische Konkretisierung geboten. Im Folgenden sind die vier Unterkriterien sowie die Bewertungsmaßstäbe je Branche als Liste zum Download aufgeführt. Die branchenspezifischen Anforderungen sind kursiv markiert.Im Gegensatz zum Ranking 1998 wurden beim Ranking 2000 nicht nur Umweltberichte auf Papier berücksichtigt, sondern auch jene Daten und Informationen, die von den Unternehmen im Internet, in Umweltberichten von Tochtergesellschaften und in Umwelterklärungen zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass im Konzern-Umweltbericht auf diese Informationen und die jeweiligen Quellen explizit verwiesen wird! Folgende Listen branchenspezifischer Anforderungen liegen im PDF-Format vor (Download durch Klick auf den Link):
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